(c) Mainz-Lerchenberg.de
(c) Mainz-Lerchenberg.de
(c) Mainz-Lerchenberg.de
(c) Mainz-Lerchenberg.de
(c) Mainz-Lerchenberg.de
(c) Mainz-Lerchenberg.de
(c) Mainz-Lerchenberg.de
Mainz-
Lerchenberg.de
Aktuelles - Zum Thema Grünschnitt

 

Die Ortsvorsteherin hat das Wort

Zum Thema Grünschnitt

Der Frühling nimmt schon sommerliche Ausmaße an und trotz der Trockenheit sprießt es allen Orten. Nicht nur zur Freud des engagierten Hobbygärtners, sondern oft auch zum Leidwesen der Nachbarn oder derer, die zu Fuß durch die Häuserreihen unterwegs sind.

An dieser Stelle sei noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Wohnungs- und Grundstückseigentümer die Verantwortung dafür trägt, seiner Pflicht des Heckenrückschnitts bis zur Grundstücksgrenze nachzukommen.

Laut Ordnungsamt und Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Neustadt müsse der Gehweg für den uneingeschränkten Fußgängerverkehr freigehalten werden. Werde eine Hecke so breit, dass sie auch Teile des Fußwegs in Anspruch nehme, sei dies „eine Nutzung der Straße über den so genannten Gemeingebrauch hinaus“. Eine derartige Sondernutzung ist nicht erlaubt, darüber hinaus birgt eine wuchernde, in den Fußgänger- oder gar Straßenbereich hineinragende Hecke vielfältiges Gefahrenpotential.

Eigentlich sollten Heckenschnittarbeiten bis zum 1.März eines Jahres abgeschlossen sein, da wegen der Brut einiger Vögel diese erst wieder ab September geschnitten werden dürfen.

Aus diesem Grund möchte ich alle Lerchenbergerinnen- und Lerchenberger bitten, Ihre Grundstückseinfassung – Hecken, Büsche und Bäume dementsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls zu bearbeiten.

Auch ist darauf zu achten, dass Straßenlaternen oder Verkehrsschilder, die an Ihr Grundstück anschließen, nicht verdeckt werden.

Auch muss noch mal auf die dringende Bitte des Forstamtes hingewiesen werden, dass privater Grünschnitt(Rasen, Büsche, Rosen, Blumen etc.) nicht im Wald abgelagert wird, da es zum einen ganz gravierend zu Veränderungen des Waldcharakters kommt, es sich zum anderen um eine ungesetzliche Abfallablagerung handelt, welche zur Anzeige kommen kann.

Das betrifft vor allem an den Wald anschließende Grundstücke in der Liebermann-/Fontanestraße, Hermann-Hesse-/Hebbelstraße sowie entlang des Theo-Riedel-Weges.

Gerne können sich Baumholzbewerber mit Herrn Koch, Tel. Nr.06131-73886 in Verbindung setzen, um Kaminholz vom Holzeinschlag zu erwerben.
.
Besuchen Sie den neuen Veranstaltungskalender

Rheinhessen, Nahe, Rheingau, Taunus

Veranstaltungskalender Rheinhessen, Nahe, Rheingau, Taunus
online-infoportale.de - das suchmaschinen-optimierte Internetverbundsystem

Der Lerchenberg bei Mainz - Mainz-Lerchenberg.de - Copyright © Peter Schlereth, D-55127 Mainz, 2012