Zum Thema Grünschnitt
Der Frühling nimmt schon sommerliche Ausmaße an und
trotz der Trockenheit sprießt es allen Orten. Nicht nur
zur Freud des engagierten Hobbygärtners, sondern oft auch
zum Leidwesen der Nachbarn oder derer, die zu Fuß durch
die Häuserreihen unterwegs sind.
An dieser Stelle sei noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass jeder Wohnungs- und Grundstückseigentümer die
Verantwortung dafür trägt, seiner Pflicht des Heckenrückschnitts
bis zur Grundstücksgrenze nachzukommen.
Laut Ordnungsamt und Bestätigung durch das Verwaltungsgericht
Neustadt müsse der Gehweg für den uneingeschränkten
Fußgängerverkehr freigehalten werden. Werde eine
Hecke so breit, dass sie auch Teile des Fußwegs in Anspruch
nehme, sei dies „eine Nutzung der Straße über
den so genannten Gemeingebrauch hinaus“. Eine derartige
Sondernutzung ist nicht erlaubt, darüber hinaus birgt eine
wuchernde, in den Fußgänger- oder gar Straßenbereich
hineinragende Hecke vielfältiges Gefahrenpotential.
Eigentlich sollten Heckenschnittarbeiten bis zum 1.März
eines Jahres abgeschlossen sein, da wegen der Brut einiger Vögel
diese erst wieder ab September geschnitten werden dürfen.
Aus diesem Grund möchte ich alle Lerchenbergerinnen- und
Lerchenberger bitten, Ihre Grundstückseinfassung –
Hecken, Büsche und Bäume dementsprechend zu überprüfen
und gegebenenfalls zu bearbeiten.
Auch ist darauf zu achten, dass Straßenlaternen oder Verkehrsschilder,
die an Ihr Grundstück anschließen, nicht verdeckt
werden.
Auch muss noch mal auf die dringende Bitte des Forstamtes hingewiesen
werden, dass privater Grünschnitt(Rasen, Büsche, Rosen,
Blumen etc.) nicht im Wald abgelagert wird, da es zum einen
ganz gravierend zu Veränderungen des Waldcharakters kommt,
es sich zum anderen um eine ungesetzliche Abfallablagerung handelt,
welche zur Anzeige kommen kann.
Das betrifft vor allem an den Wald anschließende Grundstücke
in der Liebermann-/Fontanestraße, Hermann-Hesse-/Hebbelstraße
sowie entlang des Theo-Riedel-Weges.
Gerne können sich Baumholzbewerber mit Herrn Koch, Tel.
Nr.06131-73886 in Verbindung setzen, um Kaminholz vom Holzeinschlag
zu erwerben. |